Ablauf - Projektentwicklung/ -auswahl

Das Regionalmanagement berät Antragsteller und Interessenten bei allen Fragen rund um die Antragstellung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der KulturLandschaftsInitiative Sankt Wendeler Land e.V. wird dringend empfohlen. Beratungstermine können telefonisch unter (06851) 937-434 oder per E-Mail an mail@kulani.de vereinbart werden.

Ablauf:

  1. Meldung eines Projektes/ einer Projektidee bei der Geschäftsstelle durch Projektträger
  2. Vorbesprechung Projekt/ einer Projektidee durch Geschäftsstelle
  3. Einreichung Zuwendungsantrag (Projektantrag) durch Projektträger
  4. Erstbewertung anhand Projektauswahlkriterien der LES 2023-2027 durch geschäftsführenden Vorstand/ Regionalmanagement
  5. Vorlage der Zuwendungsanträge an Vorstand durch Geschäftsstelle
  6. Zweitbewertung anhand Projektauswahlkriterien der LES 2023-2027 durch Vorstand
  7. Beschlussfassung (Annahme, Verschiebung, Ablehnung unter Berücksichtigung von Prioritäten, vorhandener Finanzmittel usw.) durch Vorstand
  8. Weiterleitung der Unterlagen bewilligter Projekte einschließlich Sitzungsprotokoll (mit Darstellung der getroffenen Entscheidungen des Vorstandes-Quorum) an die Bewilligungsstelle (Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz) durch Geschäftsstelle
  9. abschließende Prüfung der Projektunterlagen und Erstellung eines Zuwendungsbescheides durch Bewilligungsstelle

Projektbezogene Beschlüsse werden vom Vorstand mit einer 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder gefasst. Wird einem Projektantrag stattgegeben, leitet der Vorstand seine Entscheidung nebst Begründung an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz als Bewilligungsbehörde weiter.

Vor einer ablehnenden Entscheidung ist der Antragsteller zu hören. In geeigneten Fällen ist dem Antragsteller eine angemessene Nachfrist zu setzen, um die Ablehnungsgründe auszuräumen. Die ablehnende Entscheidung ist mit Gründen zu versehen und dem Antragsteller schriftlich zuzustellen.

Um LEADER-Projekte in der aktuellen LEADER-Periode 2023-2027 zu beantragen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Informieren Sie sich über die aktuellen Richtlinien: Überprüfen Sie die offiziellen Richtlinien und Programme der Europäischen Union (EU) sowie der nationalen und regionalen Behörden Ihres Landes, die für die Umsetzung von LEADER zuständig sind. Diese Informationen können sich je nach Land und Region unterscheiden.
  2. Kontaktieren Sie die Lokale Aktionsgruppe (LAG): Jede Region hat eine Lokale Aktionsgruppe, die für die Umsetzung von LEADER verantwortlich ist. Treten Sie mit der LAG in Kontakt, um Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten, den Prioritäten und den Antragsverfahren zu erhalten. Die LAG spielt eine entscheidende Rolle bei der Auswahl und Bewertung der Projekte. Um ein Projekt im Sankt Wendeler Land durchzuführen, kontaktieren Sie bitte das Regionalmanagement der KuLanI.
  3. Entwickeln Sie Ihre Projektidee: Stellen Sie sicher, dass Ihre Projektidee den Prioritäten und Zielen des LEADER-Programms entspricht. Berücksichtigen Sie dabei die Bedürfnisse Ihrer lokalen Gemeinschaft und die Ziele der nachhaltigen Entwicklung. Unsere Förderbedingungen sind der aktuellen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für das Sankt Wendeler Land zu entnehmen.
  4. Erstellen Sie einen detaillierten Projektantrag: Folgen Sie den Anweisungen der LAG und erstellen Sie einen umfassenden Projektantrag. Dieser sollte alle relevanten Informationen zu Ihrem Projekt enthalten, einschließlich Zielsetzung, Umsetzungsplan, Budget, Partnerorganisationen und erwarteten Ergebnissen.
  5. Beteiligen Sie die Gemeinschaft: Ein wesentlicher Aspekt von LEADER ist die Einbeziehung der lokalen Gemeinschaft in den Entscheidungsprozess. Zeigen Sie auf, wie Ihr Projekt die Gemeinschaft stärken und positive Auswirkungen auf die Region haben wird.
  6. Reichen Sie Ihren Antrag fristgerecht ein: Achten Sie darauf, alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen gemäß den Vorgaben der LAG und der Finanzierungsbehörden einzureichen. Beachten Sie dabei die festgelegten Fristen. Unsere aktuellen Projektaufrufe können Sie immer dieser Website unter der Rubrik "Projektaufrufe" entnehmen.
  7. Beteiligen Sie sich an Bewertungsprozessen: Nach dem Einreichen Ihres Antrags wird er von der LAG und anderen relevanten Stellen bewertet. Möglicherweise werden Sie zu Präsentationen oder Interviews eingeladen, um Ihr Projekt genauer zu erläutern.
  8. Verfolgen Sie den Fortschritt Ihres Antrags: Nach der Einreichung Ihres Antrags sollten Sie regelmäßig den Fortschritt überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Informationen oder Unterlagen bereitstellen. Hierzu nutzen Sie bitte die Fördermittelplattform des Saarlandes.

Es ist wichtig, dass Sie sich während des gesamten Prozesses engagiert und gut informiert halten. Eine enge Zusammenarbeit mit der Lokalen Aktionsgruppe und den relevanten Behörden ist im gesamten Prozess unerlässlich.

Neuigkeiten

Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungshinweise

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Für das Handlungsprogramm Lokalwaren und Wertschöpfung fand am 19. März 2024 die erste Partnerbetriebsversammlung in der neuen LEADER-Periode 2023-2027 im Anwenderzentrum des UTZ in St. Wendel statt.

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Am 02. April 2024 um 11.00 Uhr öffnete die schon zum 15. Mal stattfindende und damit zur Tradition gewordene Ausstellung

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